Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ulrich Cuber, UC IT Service, Tinsdaler Heideweg 92, 22559 Hamburg (nachfolgend “Auftragnehmer”) und seinen Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”) über Schulungen, Beratungsleistungen und Softwareentwicklung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
- Schulungen: IT-Trainings, Workshops und Coachings zu den im jeweiligen Angebot beschriebenen Themen
- Beratung: Fachliche Beratung in den Bereichen Softwarequalität, Testautomatisierung und Softwareentwicklung
- Entwicklung: Softwareentwicklung, Testautomatisierung und verwandte technische Dienstleistungen
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Alle Leistungen werden als Dienstvertrag erbracht. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Arbeitsleistung, nicht einen bestimmten Erfolg.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Schulungen
(1) Die Vergütung für Schulungen erfolgt nach Tagessätzen gemäß Angebot.
(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt der Auftragnehmer 3% Skonto.
(4) Schulungsmaterialien sind im Preis enthalten und werden den Teilnehmern in der Regel in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
4.2 Beratung und Entwicklung
(1) Die Vergütung für Beratungs- und Entwicklungsleistungen erfolgt nach Stunden- oder Tagessätzen gemäß Angebot.
(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt der Auftragnehmer 3% Skonto.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich auf Basis der geleisteten Stunden/Tage.
4.3 Allgemeine Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reise- und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Fahrtkosten mit dem PKW werden mit 0,50 €/km berechnet.
(3) Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Anzahlung und Auslagen
(1) Der Auftragnehmer kann eine Anzahlung verlangen, wenn für die Durchführung des Auftrags Auslagen erforderlich sind, insbesondere für:
- Anmietung von Schulungsräumen
- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien
- Anschaffung spezieller Hard- oder Software
(2) Die Anzahlung entspricht den voraussichtlichen Auslagen und ist vor deren Entstehung fällig.
§ 6 Stornierung von Schulungen
(1) Der Auftraggeber kann gebuchte Schulungen stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
(2) Bei Stornierung gelten folgende Regelungen:
- Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei
- Weniger als 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung
- Bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% der vereinbarten Vergütung
(3) Der Auftraggeber kann einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall entfallen Stornokosten.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Termine und Durchführung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann.
(2) Bei Verhinderung des Auftragnehmers (z.B. durch Krankheit) wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(3) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten und die erforderliche technische Ausstattung (Beamer, Flipchart, WLAN) zur Verfügung.
(4) Remote-Leistungen werden über eine vom Auftragnehmer oder Auftraggeber bereitgestellte Videokonferenzlösung erbracht.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags im erforderlichen Umfang.
(2) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.
(3) Bei Schulungen sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Teilnehmer über die im Angebot genannten Vorkenntnisse verfügen.
(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Terminverschiebung. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den Schulungsmaterialien ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke ein.
(2) Die Weitergabe von Schulungsmaterialien an Dritte, die Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus sowie die öffentliche Zugänglichmachung sind nicht gestattet.
(3) Bei Entwicklungsleistungen werden Nutzungsrechte gesondert vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine Erkenntnisse, Methoden und Techniken aus der Zusammenarbeit auch für andere Auftraggeber zu nutzen, soweit keine vertraulichen Informationen betroffen sind.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für sonstige Schäden ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien und behördliche Anordnungen.
(3) Die Parteien werden sich in einem solchen Fall unverzüglich informieren und gemeinsam eine Lösung suchen.
§ 13 Referenz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt.